Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie die bei der Trägerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen bzw. Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dies wie folgt:

 

        Stadtwerke Traunstein

 

        Der Bauherr hat sich vor Baubeginn mit den Stadtwerken in Verbindung zu setzen, um entsprechende Maßnahmen bezüglich Schutzmaßnahmen und evtl. Verlegung der Leitungen abzusprechen.

 

        Weitere Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

 

2.     Da nach Würdigung der vorgebrachten Stellungnahme eine Änderung der Planung nicht veranlasst ist, beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1 §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

 

            die Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 173/158 der Gemarkung Haslach an der Lambergstraße

 

        bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der Fassung vom 21.01.2016 als

 

Satzung.

 

        Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.