Sitzung: 12.05.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Nach
Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie die bei der Trägerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen bzw. Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dies wie folgt:
Stadtwerke
Traunstein
Der Bauherr hat sich vor Baubeginn mit den Stadtwerken in Verbindung zu setzen, um entsprechende Maßnahmen bezüglich Schutzmaßnahmen und evtl. Verlegung der Leitungen abzusprechen.
Weitere Einwendungen wurden nicht vorgebracht.
2. Da nach Würdigung der vorgebrachten Stellungnahme eine Änderung der Planung nicht veranlasst ist, beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1 §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
die Änderung des Bebauungsplanes für
das Grundstück Fl.Nr. 173/158 der Gemarkung Haslach an der Lambergstraße
bestehend aus der Planzeichnung sowie
der Begründung in der Fassung vom 21.01.2016 als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.