Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Für die Brandschutzprüfung und Belüftung der Tiefgarage sind noch gesonderte Unterlagen vorzulegen.

 

3.     Von der Einhaltung der Abstandsflächen werden aufgrund der Altstadtlage und der Verbesserung der bestehenden Situation sowie aufgrund der vorliegenden Nachbarzustimmungen Abweichungen gemäß Art. 60 Abs. 1 BayBO gestattet.