Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das Vorhaben wird, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der Deutschen Bahn, unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Axdorfer Straße II“ wird hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen sowie des Maßes der baulichen Nutzung (Grundfläche der Garage) gemäß Art. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.