Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das Vorhaben wird vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen der Stadtwerke, unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von der Einhaltung der Brandschutzvorschriften nach Art. 28 BayBO wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO gestattet.