Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die

 

Änderung des Bebauungsplans „An der Axdorfer Straße II“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 194/2 und 203/5 der Gemarkung Haslach

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 03.03.2016 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.