Sitzung: 23.06.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die
Änderung des Bebauungsplans „An der Axdorfer Straße II“ im Bereich der
Grundstücke Fl.Nrn. 194/2 und 203/5 der Gemarkung Haslach
bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 03.03.2016 als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.