Sitzung: 12.07.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das Verfahren wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
Aufgrund der Wandhöhenüberschreitung der Grenzgarage wird eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen.
Die Stellplätze der Verwaltung werden als Doppelnutzung für Großveranstaltungen in der Begegnungsstätte akzeptiert, sofern sich diese zeitlich nicht überschneiden.
Die fehlenden 12 Stellplätze sind abzulösen.