Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Verfahren wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

Aufgrund der Wandhöhenüberschreitung der Grenzgarage wird eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen.

 

Die Stellplätze der Verwaltung werden als Doppelnutzung für Großveranstaltungen in der Begegnungsstätte akzeptiert, sofern sich diese zeitlich nicht überschneiden.

 

Die fehlenden 12 Stellplätze sind abzulösen.