Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von der Einhaltung der Abstandsfläche für die zusätzliche Wohnung wird eine Abweichung erteilt, da es sich um ein Bestandsgebäude handelt und in der Umgebung zahlreiche Grenzbebauungen von Wohngebäuden bestehen.

 

3.     Vor Erteilung der Genehmigung ist noch das Zufahrtsrecht über das Nachbargrundstück nachzuweisen.

 

4.     Den Nachbarn, deren Unterschriften fehlen, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.