Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

1.      Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung und des Denkmalschutzes, soweit die Auflagen im Ensemblebereich gerechtfertigt sind, genehmigt.

 

2.      Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Abstandsflächen werden für die Modernisierungsmaßnahmen Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.

 

3.      Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die neue Erschließungsstraße über einen Gestattungsvertrag mit dem Straßenbauamt gesichert sein.

 

4.      Die 14 erforderlichen Stellplätze müssen bis zur Bezugsfertigkeit benutzbar sein.