Sitzung: 12.07.2016 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen der Verwaltung und des Denkmalschutzes, soweit die
Auflagen im Ensemblebereich gerechtfertigt sind, genehmigt.
2. Hinsichtlich der geringfügigen
Überschreitung der Abstandsflächen werden für die Modernisierungsmaßnahmen
Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.
3. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss
die neue Erschließungsstraße über einen Gestattungsvertrag mit dem
Straßenbauamt gesichert sein.
4. Die 14 erforderlichen Stellplätze
müssen bis zur Bezugsfertigkeit benutzbar sein.