Sitzung: 12.07.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die
Nutzungsänderung wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt,
sofern noch eine detaillierte Betriebsbeschreibung vorgelegt wird. Weitere
immissionsschutzrechtliche Anforderungen bleiben vorbehalten.
Für
die Nutzungsänderung ist ein zusätzlicher Stellplatz notwendig. Dieser ist vom
Antragsteller vor Erteilung der Baugenehmigung nachzuweisen bzw. abzulösen.