Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Nutzungsänderung wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt, sofern noch eine detaillierte Betriebsbeschreibung vorgelegt wird. Weitere immissionsschutzrechtliche Anforderungen bleiben vorbehalten.

 

Für die Nutzungsänderung ist ein zusätzlicher Stellplatz notwendig. Dieser ist vom Antragsteller vor Erteilung der Baugenehmigung nachzuweisen bzw. abzulösen.