Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.      Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.      Vor Erteilung der Baugenehmigung sind die erforderlichen vier Stellplätze entweder nachzuweisen oder abzulösen.

 

3.      Mit der Baugenehmigung ist die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zu erteilen.