Sitzung: 12.07.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Vor Erteilung der Baugenehmigung sind
die erforderlichen vier Stellplätze entweder nachzuweisen oder abzulösen.
3. Mit der Baugenehmigung ist die
Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zu erteilen.