Sitzung: 12.07.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das Vorhaben muss den
immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
2. Als Fachstellen sind zusätzlich das
Gewerbeaufsichtsamt (mögliches Gefahrenpotential) und die DB Netz AG wegen der
benachbarten Bahnanlagen von der Immissionsschutzbehörde zu beteiligen.
3. Vor Baubeginn und zur Abnahme sind für
die Statik und den Brandschutz die entsprechenden Bescheinigungen der
Prüfsachverständigen vorzulegen.
4. Gegen einen vorzeitigen Baubeginn der
Hoch- und Tiefbauten bestehen vorbehaltlich bauordnungsrechtlicher
Unbedenklichkeit keine Einwände.
5. Aufgrund der im Westen und Norden
gelegenen Baumfallgrenze hat der Vorhabensträger einen Haftungsverzicht zu
erklären. Der Haftungsverzicht ist zu sichern.
6. Die Nachforderung von zusätzlichen
Unterlagen bleibt vorbehalten.