Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.      Das Vorhaben muss den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

 

2.      Als Fachstellen sind zusätzlich das Gewerbeaufsichtsamt (mögliches Gefahrenpotential) und die DB Netz AG wegen der benachbarten Bahnanlagen von der Immissionsschutzbehörde zu beteiligen.

 

3.      Vor Baubeginn und zur Abnahme sind für die Statik und den Brandschutz die entsprechenden Bescheinigungen der Prüfsachverständigen vorzulegen.

 

4.      Gegen einen vorzeitigen Baubeginn der Hoch- und Tiefbauten bestehen vorbehaltlich bauordnungsrechtlicher Unbedenklichkeit keine Einwände.

 

5.      Aufgrund der im Westen und Norden gelegenen Baumfallgrenze hat der Vorhabensträger einen Haftungsverzicht zu erklären. Der Haftungsverzicht ist zu sichern.

 

6.      Die Nachforderung von zusätzlichen Unterlagen bleibt vorbehalten.