Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.      Das Vorhaben wird – vorbehaltlich bauordnungsrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Unbedenklichkeit – unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.      Vor Erteilung der Baugenehmigung sind die fehlenden Unterlagen einzureichen.

 

3.      Weitere Anforderungen bleiben der Verwaltung vorbehalten.