Sitzung: 12.07.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das Vorhaben wird – vorbehaltlich
bauordnungsrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Unbedenklichkeit – unter
Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Vor Erteilung der Baugenehmigung sind
die fehlenden Unterlagen einzureichen.
3. Weitere Anforderungen bleiben der
Verwaltung vorbehalten.