Sitzung: 21.07.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Nach Vorberatung im Finanzausschuss
fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Für
folgende Erschließungsgebiete sind im Auswahlverfahren nach der
Breitbandrichtlinie Angebote einzuholen:
-
Erschließungsgebiet
Süd (TEG 1a, 2 – 9 = Hochberg und Seiboldsdorf)
- Erschließungsgebiet
Nord (TEGs 21 - 24 =Außenbereiche
Kammer)
- Erschließungsgebiet
Höpperding (TEG 12)
2.
Im
Erschließungsgebiet Süd (Teilerschließungsgebiet 9 – Seiboldsdorf) müssen allen
möglichen Endkunden Übertragungsraten von min. 30 Mbit/s im Download und min. 2
Mbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In allen übrigen Teilerschließungsgebieten
des Erschließungsgebiet Süd und in den Erschließungsgebieten Nord und
Höpperding müssen allen möglichen Endkunden Übertragungsraten von min. 100
Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Die Kosten von
Hausanschlüssen werden von der Stadt
nicht übernommen.
3.
Es
werden folgende Lose gebildet:
Los 1 „Hochberg“ (TEGs 2 – 7),
Los 2 „Mayerhofen u.a. (TEG 1a),
Los 3 „Abstreit, Öd i. d. P.“( TEG 8),
Los 4 „Seiboldsdorf“ (TEG9),
Los 5 „Höpperding“ (TEG 12),
Los 6 „Siegelberg“ (TEG 21),
Los 7 „Kaltenbach, Neuhausen,
Reichsberg“ (TEG 22),
Los 8 „Leiderting“ (TEG 23),
Los 9 „Alterfing“ (TEG 24).
Es können Angebote für eines oder
mehrere Lose abgegeben werden.
4.
Die
Stadt behält sich vor, den Zuschlag bei Überschreitung der
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke von 694.647 € bzw. – bei interkommunaler
Zusammenarbeit- 766.670 € für folgende Lose absteigend nicht zu erteilen:
Los
6, Los 7, Los 9, Los 2, Los 8, Los 3.
5. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist anzustreben.