Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.    Für folgende Erschließungsgebiete sind im Auswahlverfahren nach der Breitbandrichtlinie Angebote einzuholen:

 

-          Erschließungsgebiet Süd (TEG 1a, 2 – 9 = Hochberg und Seiboldsdorf)

 

-     Erschließungsgebiet Nord (TEGs  21 - 24 =Außenbereiche Kammer)

 

-     Erschließungsgebiet Höpperding (TEG 12)

 

2.      Im Erschließungsgebiet Süd (Teilerschließungsgebiet 9 – Seiboldsdorf) müssen allen möglichen Endkunden Übertragungsraten von min. 30 Mbit/s im Download und min. 2 Mbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In allen übrigen Teilerschließungsgebieten des Erschließungsgebiet Süd und in den Erschließungsgebieten Nord und Höpperding müssen allen möglichen Endkunden Übertragungsraten von min. 100 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Die Kosten von Hausanschlüssen  werden von der Stadt nicht übernommen.

 

3.      Es werden folgende Lose gebildet:

Los 1 „Hochberg“ (TEGs 2 – 7),

Los 2 „Mayerhofen u.a. (TEG 1a),

Los 3 „Abstreit, Öd i. d. P.“( TEG 8),

Los 4 „Seiboldsdorf“ (TEG9),

Los 5 „Höpperding“ (TEG 12),

Los 6 „Siegelberg“ (TEG 21),

Los 7 „Kaltenbach, Neuhausen, Reichsberg“ (TEG 22),

Los 8 „Leiderting“ (TEG 23),

Los 9 „Alterfing“ (TEG 24).

Es können Angebote für eines oder mehrere Lose abgegeben werden.

 

4.      Die Stadt behält sich vor, den Zuschlag bei Überschreitung der Gesamtwirtschaftlichkeitslücke von 694.647 € bzw. – bei interkommunaler Zusammenarbeit- 766.670 € für folgende Lose absteigend nicht zu erteilen:

Los 6, Los 7, Los 9, Los 2, Los 8, Los 3.

 

5.      Eine interkommunale Zusammenarbeit ist anzustreben.