Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die

 

Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „Ver- und Entsorgung“ nördlich der Industriestraße auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 972 der Gemarkung Traunstein

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 19.01.2016 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.