Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle der planungsrechtlichen Zulässigkeit die Genehmigung zu erteilen.

Hinsichtlich der Erschließungsstraße im Osten wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.