Sitzung: 12.08.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle der planungsrechtlichen Zulässigkeit die Genehmigung zu erteilen.
Hinsichtlich der Erschließungsstraße im Osten wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.