Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Planungsausschuss hält eine Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 46 entsprechend der Antragstellung des Grundstückseigentümers in den Innenbereich über eine Satzungsregelung nach § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB für vorstellbar. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf mit Begründung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.