Sitzung: 22.09.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die Erweiterung des Wohnhauses auf der Grundlage des Planes vom 16.08.2016 wird unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:
1. Der Antragsteller hat schriftlich zu erklären, dass das Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten vom bisherigen Eigentümer und seiner Familie selbst genutzt wird (4-Generationen-Haus).
2. Eine weitere Wohnungsteilung oder Veräußerung ist nicht genehmigungsfähig.
3. Damit das Dachgeschoss zur freien Südseite nicht 4-geschossig erscheint, muss der Quergiebel entfallen und kann allenfalls durch eine untergeordnete Schleppgaube mit maximal 4 m² Ansichtsfläche ersetzt werden.