Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Erweiterung des Wohnhauses auf der Grundlage des Planes vom 16.08.2016 wird unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:

 

1.     Der Antragsteller hat schriftlich zu erklären, dass das Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten vom bisherigen Eigentümer und seiner Familie selbst genutzt wird (4-Generationen-Haus).

 

2.     Eine weitere Wohnungsteilung oder Veräußerung ist nicht genehmigungsfähig.

 

3.     Damit das Dachgeschoss zur freien Südseite nicht 4-geschossig erscheint, muss der Quergiebel entfallen und kann allenfalls durch eine untergeordnete Schleppgaube mit maximal 4 m² Ansichtsfläche ersetzt werden.