Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Die Erschließung ist durch Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück 246 der Gemarkung Haslach zugunsten der Fl.Nr. 246/1 der Gemarkung Haslach zu sichern. Eine begleitende Verpflichtungserklärung ist vorzulegen.

 

3.     Von der Einhaltung der Abstandsfläche nach Nordwesten wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO gestattet, soweit ein Antrag mit ausreichender Begründung eingereicht wird.