Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.

 

Bei Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist eine grundbuchrechtliche Sicherung für das Zuhaus einzutragen.

Falls keine Privilegierung bis zum Jahresende vorliegt, ist eine Verpflichtungserklärung zum Verzicht auf einen späteren Ersatzbau vorzulegen.