Sitzung: 22.09.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.
Bei Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist eine grundbuchrechtliche Sicherung für das Zuhaus einzutragen.
Falls keine Privilegierung bis zum Jahresende vorliegt, ist eine Verpflichtungserklärung zum Verzicht auf einen späteren Ersatzbau vorzulegen.