Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung und des Staatlichen Bauamtes genehmigt.

 

2.     Von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.