Sitzung: 22.09.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung und des Staatlichen Bauamtes genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.