Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Den beantragten Abweichungen hinsichtlich des Treppenhauses wird wegen des Denkmalschutzes und aufgrund der Kompensationsmaßnahmen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugestimmt.