Sitzung: 22.09.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Den beantragten Abweichungen hinsichtlich des Treppenhauses wird wegen des Denkmalschutzes und aufgrund der Kompensationsmaßnahmen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugestimmt.