Sitzung: 27.09.2016 Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: Beratungsergebnis
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss sowie dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
I.
Die Stadt gewährt
Zuschüsse an Dritte:
1.
In Höhe von 20 Prozent der Ausgaben an die Vereine
für Beschaffungen, z. B. für Bekleidung.
2.
In Höhe von 50 Prozent des nachgewiesenen Defizites
für Musikveranstaltungen, allerdings maximal 3.000 € je Einzelfall.
In besonderen Fällen werden weiterhin Einzelentscheidungen im Rahmen der Zuständigkeitsregelungen getroffen.
Bauhofleistungen für Dritte (Vereine und Institutionen) sind generell zu ermitteln und dem Stadtrat zugängig zu machen.
II.
Für
Veranstaltungen, bei denen die Stadt als Mitveranstalter auftritt,
sind die Bauhofleistungen nicht zu
erstatten, sondern lediglich intern zu verrechnen. Die Höhe des Barzuschusses
wird je Einzelfall mittels Beschluss festgesetzt.
III.
Eigene
Veranstaltungen der Stadt
Bei städtischen Veranstaltungen bleibt es
bei den bisherigen Regelungen. Bauhofleistungen werden intern verrechnet.
IV. Zuschüsse für Theaterbetreiber
Siehe Beschlussvorlage 2016/266.