Beschluss: Beratungsergebnis

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

I.     Die Stadt gewährt Zuschüsse an Dritte:

 

1.    In Höhe von 20 Prozent der Ausgaben an die Vereine für Beschaffungen, z. B. für Bekleidung, um die Stadt zu repräsentieren.

2.    In Höhe von 50 Prozent des nachgewiesenen Defizites für Musikveranstaltungen, allerdings maximal 3.000 € je Einzelfall.

 

In besonderen Fällen werden weiterhin Einzelentscheidungen im Rahmen der Zuständigkeitsregelungen getroffen.

 

Bauhofleistungen für Dritte (Vereine und Institutionen) sind generell zu ermitteln und dem Stadtrat zugängig zu machen.

 

II.      Für Veranstaltungen, bei denen die Stadt als Mitveranstalter auftritt,

 

sind die Bauhofleistungen nicht zu erstatten, sondern lediglich intern zu verrechnen. Die Höhe des Barzuschusses wird je Einzelfall mittels Beschluss festgesetzt.

 

III.    Eigene Veranstaltungen der Stadt

 

Bei städtischen Veranstaltungen bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Bauhofleistungen werden intern verrechnet.

           

IV.    Zuschüsse für Theaterbetreiber

 

Siehe Beschlussvorlage 2016/266.