Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss fasst der Finanzausschuss folgenden Beschluss:

 

mehrheitlich beschlossen   dafür: 8  dagegen: 1  anwesend: 9 

 

Der Finanzausschuss beschließt, dem Kulturhaus Chiemgau für heuer eine Zuwendung in Form einer Vorauszahlung in Höhe von 20.000 Euro auf ein vermutlich entstehendes Defizit für das Jahr 2016 zu gewähren. Der Zuschuss wird an folgende Bedingungen geknüpft:

 

einstimmig beschlossen      dafür: 9  dagegen: 0  anwesend: 9  

 

1.   Die Empfängerin verpflichtet sich zur Abgabe einer geprüften Gewinnermittlung für das Jahr 2016 (bis spätestens 31.12.2017).

 

mehrheitlich beschlossen   dafür: 8  dagegen: 1  anwesend: 9 

 

2.      Die Empfängerin übernimmt die Schuld aus dem Stellplatzablösevertrag vom 09.11.2015 zwischen der Stadt und Herrn Maximilian Berger. Der Stellplatzablösebetrag über 96.600 Euro wird nach Maßgabe des Beschlusses des Finanzausschusses vom 30.09.2015 (Beschluss-Nr. 43/2015) gestundet.

 

einstimmig beschlossen      dafür: 9  dagegen: 0  anwesend: 9 

 

3.      Im Fall der Gewährung eines Zuschusses werden die Stundungszinsen, die zum 31.12.2016 in Höhe von 1.100 Euro fällig sind, sofort mit dem Zuschuss verrechnet.

 

einstimmig beschlossen      dafür: 9  dagegen: 0  anwesend: 9 

 

4.      Der Finanzausschuss entscheidet nach Vorlage der Gewinnermittlung über eventuell weitere Defizitübernahmen.