Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Vorhaben wird, unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

Von der Einhaltung der Abstandsflächen wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO gestattet, wenn ein durchgängiger Sichtschutz in Höhe von 1,90 m entlang der westlichen Absturzsicherung errichtet wird.