Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Eine Änderung des Bebauungsplanes „An der Axdorfer Straße“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 199/4 der Gemarkung Haslach wird unter folgenden Vorgaben für denkbar angesehen:

 

-       Die Wandhöhe ist entsprechend den südlich gebauten Wohngebäuden auf 8,75 m zu beschränken.

 

-       Eine Wandhöhe von 11,25 m ist nur vorstellbar, wenn sich das oberste Geschoss über lediglich 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses erstreckt und auf allen Seiten um mindestens 3 m eingerückt wird.

 

-       Vor Einleitung des offiziellen Änderungsverfahrens ist die DB Energie hinsichtlich der unmittelbar angrenzenden Bahnstromleitung anzuhören.