Sitzung: 18.10.2016 Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Eine Änderung des Bebauungsplanes „An der Axdorfer Straße“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 199/4 der Gemarkung Haslach wird unter folgenden Vorgaben für denkbar angesehen:
- Die Wandhöhe ist entsprechend den südlich gebauten Wohngebäuden auf 8,75 m zu beschränken.
- Eine Wandhöhe von 11,25 m ist nur vorstellbar, wenn sich das oberste Geschoss über lediglich 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses erstreckt und auf allen Seiten um mindestens 3 m eingerückt wird.
- Vor Einleitung des offiziellen Änderungsverfahrens ist die DB Energie hinsichtlich der unmittelbar angrenzenden Bahnstromleitung anzuhören.