Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Angerbauerhof“ wird hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze) gemäß Art. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.