Sitzung: 19.10.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Angerbauerhof“ wird hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze) gemäß Art. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.